Bei meinen Streifzügen durch den Wald werde ich als Unbeteiligte immer wieder mit unschönen Begegnungen zwischen Spaziergängern und Hundehaltern konfrontiert.
Sicher ist es für jemanden, der Angst vor Hunden hat, nicht angenehm, wenn ein unangeleinter Hund auf ihn zugelaufen kommt. Aber muss man grundsätzlich bei jedem Hund von Gefahr ausgehen?
Oft wird von Weitem schon in scharfem Ton geschrien „Nehmen Sie gefälligst Ihren Köter an die Leine“. Eskaliert die Situation verbal, folgt seitens Spaziergänger oft die Drohung mit Anzeige. Der Hundehalter fühlt sich angegriffen, Hunde spüren diese Spannung und sind dann erst recht provoziert, nach vorne zu gehen.
Ich habe schon beobachtet, dass Jogger nach Hunden getreten haben oder Nordic Walker mit den Stöcken nach Hunden geschlagen haben, ohne dass auch nur ansatzweise Gefahr von den Hunden ausgegangen wäre. Da muss man sich nicht wundern, wenn solche Situationen aus dem Ruder laufen und eine angepasste Verständigung auf der Strecke bleibt.
Der Ton macht doch die Musik, und sicher hat jeder Hundehalter Verständnis, wenn man ihn freundlich bittet, seinen Hund an die Leine zu nehmen.
Wo besteht nun Leinenpflicht?
In den saarländischen Wäldern besteht nur Leinenpflicht während der Schonzeit vom 1.04. – 15.07. Ansonsten dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen. Verantwortungsbewusste Hundehalter sollten trotzdem darauf achten, dass ein Hund mit ausgeprägtem Jagdtrieb entsprechend geführt wird. Das Gleiche gilt für verhaltensauffällige Hunde. Beides kann man dem Hund abtrainieren, das aggressive Verhalten lässt sich gut mit Klassischer Homöopathie behandeln.
Im angrenzenden Bundesland Rheinland-Pfalz besteht in den Wäldern überhaupt keine Leinenpflicht.
Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und ein freundlicher Umgangston beider Parteien untereinander wären die beste Voraussetzung, dass Eskalationen dieser Art gar nicht erst zustande kommen.
© Tierheilpraxis Elisabeth Caspers