Befristete Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Trierer Tierheim

Erfreuliche Nachrichten für Tierfreunde, die sich aus dem Tierheim Trier einen Hund nehmen möchten!

Der Trierer Stadtrat hat beschlossen, das  jeder, der einen Hund aus dem Trierer Tierheim bei sich aufnimmt, künftig für die Dauer von zwei Jahren von der Hundesteuer befreit wird.

Ziel dieser Entscheidung ist,  das Tierheim durch schnellere Vermittlungen zu entlasten.

Derzeit gilt die Steuerbefreiung nur im ersten Jahr und wird nur auf Antrag erteilt. Ein Haushalt darf nur einmal innerhalb von 10 Jahren diese Regelung in Anspruch nehmen.

Die Stadt Trier erhebt zur Zeit eine Hundesteuer in Höhen von € 120,00 jährlich für Ersthunde. Für weitere Hunde steigt der Steuersatz bis € 228,00 an.

© Tierheilpraxis Elisabeth Caspers

Befristete Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Trierer Tierheim

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