Befristete Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Trier

Der Beschluss ist zwar schon ein Jahr alt, hat sich aber noch nicht wirklich rum gesprochen.

Wer einen Hund aus dem Tierheim Trier bei sich aufnimmt, soll künftig mit einer Befristung von zwei Jahren von der Hundesteuer befreit werden.

Auf diese Weise soll ein Anreiz geschaffen werden, einen Hund aus dem Tierheim  Trier zu nehmen statt vom Züchter.  Bisher wurden Hunde aus dem Tierheim nur für ein Jahr von der Hundesteuer befreit. Ausserdem soll die Einschränkung aufgehoben werden, dass dies nur einmal in zehn Jahren möglich ist.

Das Tierheim Trier soll so durch schnellere Vermittlung von Hunden entlastet werden.

http://www.tierheimtrier.de/

Für die Hundesteuerbefreiung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

https://www.meldebox.de/umzug-trier/hundesteuer/

© Tierheilpraxis Elisabeth Caspers

Befristete Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Trier

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